Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen im Auftrag der Berlin Media Art e.K. die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “MÄDELS BRAUCHEN PISSE“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.298,00 EUR.
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11. April, 2011
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Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen im Auftrag der VIDEO-AKTUELL BETRIEBS GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “BETÄUBT GEVÖGELT“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.
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5. April, 2011
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Die Rechtsanwälte U + C Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnen im Auftrag der Magmafilm GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “REIFE MUTTIS – REIF UND RATTIG“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen [...]
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5. April, 2011
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Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “DIE SEKRETÄRIN“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.
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30. März, 2011
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Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen im Auftrag der G&G MEDIA FOTO-FILM GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “DREILOCHSTUTEN – BITTE EINLOCHEN“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.
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30. März, 2011
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Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen im Auftrag der Purzel-Video GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “AMATUER PISSEN 1“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.
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28. März, 2011
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