Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der LFP Video Group die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “THIS AIN´T – FOX NEWS XXX“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in [...]
Ganzen Artikel lesen ...
|
12. September, 2011
 |
Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der KT-DVD Videoproduction, Inhaber Karlheinz Trümper. die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “PERVERSE AMATUERE – SWINGERPAARE – FICKEN BIS ZUM WAHNSINN“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die [...]
|
12. September, 2011
 |
Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der Firma media & more GmbH & Co. KG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerk “ROUGH SEX 3 – ADRIANNA´S DANGEROUS MIND“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserlärung, sowie die [...]
|
12. September, 2011
 |
Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “2 SCHWÄNZE IM ARSCH“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.
|
12. September, 2011
 |
Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der DBM Videovertrieb GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “JUNG WILD GEIL MIT DICKEN TITTEN“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.
|
12. September, 2011
 |
Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der Firma BB Video GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerk “MEINE TANTE TEIL 5“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserlärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages. Weiter von den [...]
|
12. September, 2011
 |
© 2010 Sievers, Scharfenberg, von Rüden Rechtsanwälte. Impressum.