Die Rechtsanwaltskanazlei Lutz Schröder mahnt im Auftrag von Herrn Kevin Mcleod die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das pornographische Filmwerk “BIG TITS FUCKS HARDER 1“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages. Weiter von der Rechtsanwaltskanzlei Lutz [...]
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28. April, 2011
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Die Rechtsanwaltskanzlei Schröder mahnt im Auftrag des Herrn Paul Elcombe die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken ab. Aktuell geht es um das pornographische Filmwerke “Foodiese #1“. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 EUR.
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