Abmahnung erhalten – Was tun?
Was sollten Sie tun?
-
Was wird mir eigentlich vorgeworfen?
Beim Filesharing stellt jeder Nutzer anderen Teilnehmern Daten zur Verfügung, die er bereits geladen hat. Unabhängig davon, ob er selbst vielleicht etwas herunterladen darf, ist es nicht erlaubt, geschützte Werke Anderen zum Download anzubieten. Der Rechteinhaber geht mit der Abmahnung gegen Tauschbörsennutzer vor, weil sie es ermöglichen, dass Fremde bei Ihnen das geschützte Werk herunterladen.
Wie ist der Rechteinhaber bzw. die abmahnende Kanzlei an meine Adresse gekommen?
Spezialisierte Unternehmen überwachen im Auftrag der Rechteinhaber Aktivitäten in Tauschbörsen und stellen fest, unter welcher IP-Adresse welche Dateien angeboten werden. Anschließend erwirkt der Rechteinhaber einen Gerichtsbeschluss gegen den jeweiligen Internetprovider, um von ihm die Daten der Nutzer zu bekommen. -
Die Frist ist doch viel zu kurz!
Die abmahnende Kanzlei setzt eine Frist, innerhalb derer die strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Der Rechteinhaber ist daran interessiert, das unerlaubte Filesharing möglichst bald zu beenden. Die Frist muss aber so bemessen sein, dass der Abgemahnte die Möglichkeit hat, einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen.
Die Abmahnung kam nicht per Einschreiben!
Für die Auswirkungen der Abmahnung ist es egal, in welcher Form sie zugestellt wird. Es spielt keine Rolle, ob sie per einfachen Brief oder per Einschreiben zugestellt wird. -
Was ist jetzt zu tun!
Keinesfalls sollten Sie die Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form unterschreiben. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist in den meisten Fällen so gehalten, dass damit nicht die Gefahr weiterer Abmahnungen vom selben Rechteinhaber ausgeschlossen ist. Außerdem wird häufig eine zu hohe Vertragsstrafe verlangt. Ändern Sie die Vertragsstrafe aber auch nicht beliebig. Durch eine zu geringe Vertragsstrafe wird die Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist, beraten, wie die Unterlassungserklärung zu modifizieren ist.
Daneben ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch der abmahnenden Kanzlei besteh. Zunächst fordert die Kanzlei von jedem Tauschbösen-Nutzer denselben Betrag. Wie hoch ihr Anspruch tatsächlich ist, muss jedoch nach den Umständen des Einzelfalls geklärt werden. Auch hier kann ein Anwalt helfen -
Ich habe einen Sampler bzw. die German Top 100 heruntergeladen – bekomme ich jetzt hundert Abmahnungen?
Es könnte sein. Theoretisch verletzt der Tausch jedes einzelnen Titels das Urheberrecht eines anderen Rechteinhabers. Obwohl längst nicht alle Rechteinhaber abmahnen, besteht deshalb die Gefahr, mehrere Abmahnungen zu bekommen. Auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien können aber vorab tätig werden, um weitere Abmahnungen möglichst zu vermeiden.



