Abmahnende Kanzlei:
Die Rechtsanwälte U + C Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Konkret geht es um das pornographische Filmwerk “DON´T MAKE ME BEG 4“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 650 EUR.



