Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken ab. Aktuell geht es um die Musikwerke “Only Girl” von Rihanna und “The Flood” von Take That. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages. Beide Titel befinden sich auf Samplern, so dass hier die Wahrscheinlichkeit hoch ist, weitere Abmahnungen zu erhalten.Dies kann allerdings verhindert werden. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.
Abmahnung Rasch für “Only Girl” von Rihanna und “The Flood” von Take That im Auftrag der Universal Music GmbH
geschrieben am 15.02.2011 in Rasch Rechtsanwälte
Abmahnende Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
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